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Fachbegriff

Wer nach Kilowattstunden abrechnet, unterliegt dem Eichrecht.

Was am Ladepunkt dazugehört, wen es betrifft und wo CPIM steht.

Der Begriff

Gemessen wird, wo Geld fließt

Wird nach Menge abgerechnet, muss die Menge nachprüfbar sein.

Das gilt an der Zapfsäule, an der Waage im Supermarkt und am Ladepunkt.

Die Regeln stehen im Mess- und Eichgesetz und in der Mess- und Eichverordnung.

Sie legen fest, wie die Messung zustande kommt und wie lange sie nachvollziehbar bleibt.

Zuständig sind die Eichbehörden der Länder.

Geschützt wird der, der zahlt.

Die Anforderungen

Was am Ladepunkt dazugehört

Der Zähler sitzt in der Ladestation und ist Teil ihrer Zulassung.

Zur Zulassung gehört die ganze Kette von der Messung bis zur Anzeige.

Die Station versieht ihre Messwerte mit einer Signatur.

Der signierte Wert wird gespeichert und ist später mit einer Prüfsoftware lesbar.

Der Kunde kann seine Rechnung damit gegen die Messung halten.

Auf der Rechnung stehen Anfang, Ende und die Zählerstände des Ladevorgangs.

Auch der Preis je Kilowattstunde muss vor dem Laden erkennbar sein.

Ob eine Station das alles leistet, steht in ihrem Datenblatt.

Für wen

Wen es betrifft

Betroffen ist, wer Dritten Ladestrom nach Kilowattstunden berechnet.

Der Mieter in der Tiefgarage ist ein Dritter. Der Gast am Hotelparkplatz ebenso.

Ebenso betroffen ist, wer Ladestrom an andere Firmen weiterberechnet.

Wer ausschließlich eigene Fahrzeuge lädt und nichts weiterberechnet, hat den Fall nicht.

Die Einordnung des eigenen Falls gehört in eine fachliche Beratung.

Was das heißt

Was das für Sie bedeutet

Die Frage entscheidet sich beim Kauf der Ladestation.

Die nötige Zulassung bringt die Station mit. Ein Backend rüstet sie nicht nach.

Fragen Sie beim Kauf ausdrücklich danach und lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben.

Im Bestand hilft ein Blick auf das Typenschild und in das Datenblatt.

Wer die Station least, klärt die Frage mit dem Vermieter.

In CPIM

Wie CPIM damit umgeht

CPIM liest die Zählerstände, die die Station meldet, und legt sie zum Ladevorgang ab.

Zu jedem Ladevorgang stehen Anfang, Ende, Zählerstand und Preis in der Auswertung.

Die Werte bleiben so erhalten, wie die Station sie gemeldet hat.

Das ist die Grundlage für Ihre Abrechnung. Der Export geht als Excel-Datei in Ihre Buchhaltung.

Verwandte Begriffe

Sie rechnen gegenüber Dritten ab?

Sagen Sie uns, welche Stationen im Einsatz sind, wir zeigen die Auswertung dazu.

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